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Universität Bremen stellt sich hinter Hirnforscher Andreas Kreiter

Rektorat kritisiert angekündigte Ablehnung des Antrags von Professor Kreiter als unzulässigen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit

Mit Schreiben vom 2. Oktober 2008 hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales mitgeteilt, dass der Antrag von Professor Andreas Kreiter auf Genehmigung von Tierversuchen „voraussichtlich abgelehnt wird“. Diese bereits vorangekündigte Ablehnung kommt zwar nicht überraschend, ist aber angesichts der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahmen international renommierter Fachleute nicht nachvollziehbar. Die Universitätsleitung hält das Untersagen der hervorragenden Forschungsarbeiten von Professor Andreas Kreiter für einen unzulässigen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Alle Anforderungen, die sich aus dem geltenden Tierschutzgesetz ergeben, sind nach Meinung des Rektorats erfüllt, so wie dies auch in den vergangenen Jahren von der genehmigenden Behörde bescheinigt wurde.

Die angekündigte Ablehnung des Antrags von Andreas Kreiter ist umso unverständlicher, als das Untersuchungsdesign ständig im Sinne der Tierschutz-Zielsetzung „Reduction (Verminderung),

Refinement (Verfeinerung),

Replacement (Ersatz)“ (RRR) verbessert wurde. Die Tierhaltung an der Universität Bremen gilt international als vorbildlich. Unverständlich ist weiterhin, warum moderne Ansätze zur Medizintechnik und neue medizinische Orientierungen zur Erforschung der Epilepsie von der Gesundheitssenatorin in ihrer Beurteilung ignoriert werden. Die umfangreiche Förderung der Forschung von Andreas Kreiter durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie - die selbstverständlich diese Forschung auf ihre Bedeutung und ihre ethische Vertretbarkeit geprüft haben und die auf der Grundlage dieser Experten-Prüfungen die Forschungsarbeiten mit Millionenbeträgen unterstützen – würde mit der Ablehnung zunichte gemacht. Der Schaden für die Universität und den Wissenschaftsstandort Bremen wäre unabsehbar.

Die Universität Bremen sähe sich im Falle einer endgültigen Ablehnung des Antrags von Professor Kreiter durch die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales gezwungen, vor Gericht zu gehen - notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.

 

Wetere Informationen:
Universität Bremen
Prof. Dr. Reinhard X. Fischer
Beauftragter des Rektorats für Makakenversuche

Tel. 0421 218 3421
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