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Universität Bremen setzt sich für Schutz vor Diskriminierung ein

Angehörige der Uni Bremen erhalten einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung und umfängliche Möglichkeiten des Umgangs mit konkreten Vorfällen. Dies gilt für alle – von der Führungskraft, über Mitarbeitende bis zu den Studierenden. Dafür hat der Akademische Senat eine neue Satzung verabschiedet.

Die Universität Bremen möchte ein Ort des Lernens, Lehrens und Arbeitens sein, der geprägt ist von einem Klima des Respekts, des Vertrauens und eines fairen, solidarischen und diversitätssensiblen Umgangs miteinander. Die neue Satzung will alle Beteiligen für das Thema sensibilisieren. Sie werden aufgefordert, durch ihr Verhalten und Handeln zu einer diskriminierungssensiblen Kultur im Miteinander beizutragen.

Ein wichtiger Schritt für die Universität

„Diese Satzung ist ein großer Schritt und ein großer Erfolg für unseren Einsatz für einen wertschätzenden Umgang in unserer Uni“, freut sich die Rektorin der Universität Bremen, Professorin Jutta Günther. „Die Satzung macht das Verbot von Diskriminierungen sehr konkret. Sie benennt Verantwortlichkeiten, schafft Transparenz und Handlungssicherheit für alle Beteiligten.“
Dr. Mandy Boehnke, Konrektorin für Internationalität, wissenschaftliche Qualifizierung und Diversität, unter deren Federführung die Satzung entstanden ist, betont: „Die Satzung zeigt Wege auf, sich auch niedrigschwellig mit dem eigenen Handeln auseinanderzusetzen. Uns geht es darum, das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für Benachteiligungen zu schärfen und einer Tabuisierung entgegenzutreten.“

Diskriminierung hat viele Formen

Diskriminierungen treten in vielfältigen Erscheinungsformen auf: Als Äußerungen, Handlungen oder Unterlassungen, die Menschen herabwürdigen, benachteiligen, belästigen, bedrohen oder schädigen. Sie werden auch wirksam, wenn etwa die Auslegung oder Anwendung von Vorschriften, Kriterien oder Verfahren dazu führen, dass bestimmte Personengruppen benachteiligt werden.

Nicht nur Absicht, auch Unwissenheit kann diskriminierende Wirkung haben

Entscheidend für eine Diskriminierung ist das Ergebnis und die Wirkung, unabhängig von der Absicht. Unwissenheit, Gedankenlosigkeit oder bislang als selbstverständlich bewertete Handlungen können eine Diskriminierung zur Folge haben.

Konkrete Maßnahmen und Interventionsmöglichkeiten

Die neue Satzung sieht Maßnahmen, Verfahrensregelungen, niedrigschwellige Interventionsmöglichkeiten sowie Beratungs- und Beschwerdewege vor. Sie berücksichtigt dabei die Empfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemäß der „Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen“. Die Universität Bremen schließt sich damit den bundesweiten Bestrebungen vieler Hochschulen und Universitäten an und übernimmt ihre gesellschaftspolitische und rechtliche Verantwortung, den Umgang mit und den Schutz vor Diskriminierung mittels geeigneter Maßnahmen sicherzustellen.

Uni-Aktionstag gegen Diskriminierung „Aware together“ am 24.04.2024

Mit dem Uni-Aktionstag an diesem Mittwoch belebt die Universität ihre neue Satzung, trägt die Leitgedanken in die Hochschule, informiert über die neuen Rechte und lädt mit Workshops, Vorträgen, künstlerischen Aktionen und einem Diversity Slam zum Austausch über Diskriminierung auf dem Campus ein.

Weitere Informationen:

www.uni-bremen.de/chancengleichheit/aktuelles/aware-together-uni-aktionstag-gegen-diskriminierung

Fragen beantwortet:

Dr. Mandy Boehnke
Konrektorin für Internationalität, wissenschaftliche Qualifizierung und Diversität
Universität Bremen
Telefon: +49 421 218-60041
E-Mail: Kon3protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

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